Downloads und Rechtsgrundlagen

Downloads und Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie wichtige Rechtsgrundlagen, Vereinbarungen, Anträge und Arbeitshilfen rund um Schwerbehinderung und Gleichstellung im Schuldienst. Soweit möglich, führen die Links direkt zu den jeweils zuständigen offiziellen Stellen. So können Sie auf die dort aktuell bereitgestellten Fassungen und Informationen zugreifen.

Besonders wichtig

Diese Dokumente und Arbeitshilfen sind für viele Fragen schwerbehinderter und gleichgestellter Lehrkräfte im rheinland-pfälzischen Schuldienst von besonderer Bedeutung.

Protokoll Präventivgespräch

Vorlage für den schriftlichen Vermerk über die im jährlichen Präventivgespräch getroffenen Vereinbarungen. Das Präventivgespräch ist in jedem Schuljahr rechtzeitig vor der Erstellung der Einsatzpläne zu führen.

Inklusionsvereinbarung für die schwerbehinderten Menschen an staatlichen Schulen und Studienseminaren

Fassung vom 24.11.2023

Zentrale Regelungen zur beruflichen Inklusion und zu den Arbeitsbedingungen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter an staatlichen Schulen und Studienseminaren in Rheinland-Pfalz.

VV Teilhabe Rheinland-Pfalz

Verwaltungsvorschrift vom 10. Juni 2026

Aktuelle Verwaltungsvorschrift zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Berufsleben im Landesdienst Rheinland-Pfalz.

Organisatorische und personalrechtliche Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz

Die Handreichungen bieten eine umfangreiche Orientierung zu häufig auftretenden organisatorischen und personalrechtlichen Fragen im Schulalltag. Sie enthalten auch einen eigenen Abschnitt zu schwerbehinderten Menschen und behandeln zahlreiche für den schulischen Alltag relevante Fallgestaltungen.

Gesetzliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Das SGB IX enthält die zentralen gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es regelt unter anderem Rechte schwerbehinderter Menschen sowie Aufgaben und Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung.

Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO)

Die Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung regelt die Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften. Für schwerbehinderte Lehrkräfte ist insbesondere § 10 zur Schwerbehindertenermäßigung von Bedeutung.

Landesrecht Rheinland-Pfalz

Im Landesrecht Rheinland-Pfalz finden Sie die geltenden landesrechtlichen Vorschriften und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften.

Anträge und Formulare

Für einige Anliegen stehen Anträge oder weitere Informationen direkt bei den jeweils zuständigen Stellen zur Verfügung.

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Feststellung einer Behinderung / Schwerbehindertenausweis

Informationen und Anträge zur Feststellung des Grades der Behinderung und zum Schwerbehindertenausweis finden Sie bei der zuständigen rheinland-pfälzischen Stelle.

ADD – Anträge und Vordrucke für Lehrkräfte

Die ADD stellt für Lehrkräfte aktuelle Anträge, Vordrucke und weitere Unterlagen zu verschiedenen dienstrechtlichen Angelegenheiten zentral zur Verfügung.

Weitere Informationen

Schwerbehindertenvertretung im Schuldienst Rheinland-Pfalz

Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz informiert über Aufgaben, Zuständigkeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schwerbehindertenvertretungen für staatliche Bedienstete an Schulen und Studienseminaren.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen für Lehrkräfte sowie zu dienstrechtlichen und schulorganisatorischen Themen finden Sie auf dem offiziellen Internetangebot der ADD.

Sie finden nicht, was Sie suchen?

Nicht für jedes Anliegen gibt es ein passendes Formular oder Merkblatt. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen benötigt werden oder welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.

Kontakt

Viele Fragen lassen sich leichter klären, wenn frühzeitig Kontakt aufgenommen wird. Melden Sie sich gerne, bevor wichtige Gespräche, Einsatzplanungen oder dienstliche Entscheidungen anstehen. Gemeinsam können wir die Situation einordnen und mögliche nächste Schritte besprechen.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Donnerstags kann die telefonische Erreichbarkeit wegen der Teilnahme an Sitzungen des Bezirkspersonalrats zeitweise eingeschränkt sein. Hinterlassen Sie in diesem Fall gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich melde mich schnellstmöglich zurück.

Lehrkräfte im vertrauensvollen Gespräch