BERATUNG

Beratung und Begleitung

Als Bezirksvertrauensperson berate und begleite ich schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte an Grundschulen in Rheinland-Pfalz. Gemeinsam klären wir Fragen, bereiten Gespräche vor und suchen nach individuellen, tragfähigen Lösungen für den schulischen Alltag.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist besonders sinnvoll, bevor wichtige Entscheidungen getroffen, Einsatz- oder Stundenpläne erstellt oder dienstliche Verfahren eingeleitet werden.

WARUM NACHTEILSAUSGLEICH?

Nachteile ausgleichen. Teilhabe ermöglichen.

Nachteile ausgleichen. Teilhabe ermöglichen.

Eine Schwerbehinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung darf im Berufsleben nicht dazu führen, dass Menschen aufgrund ihrer individuellen Situation benachteiligt werden. Genau hier setzt der Gedanke des Nachteilsausgleichs an: Es geht nicht um eine Bevorzugung, sondern darum, bestehende Nachteile auszugleichen und faire Bedingungen für die berufliche Teilhabe zu schaffen.

Für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte – Beamtinnen und Beamte ebenso wie Tarifbeschäftigte – gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten, Rechte und Verfahren. Sie reichen von der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit über Präventivgespräche, Wiedereingliederung und BEM bis hin zu Fragen der Versetzung, Dienstfähigkeit, Bewerbung oder Verbeamtung.

Als Bezirksvertrauensperson ist es meine Aufgabe, die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Lehrkräfte zu vertreten und darauf zu achten, dass ihre besonderen Belange berücksichtigt und bestehende Rechte gewahrt werden. Dabei berate und begleite ich Sie vertraulich und unabhängig – möglichst frühzeitig, damit vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten auch tatsächlich genutzt werden können.

Meine Beratungsthemen

Meine Beratungsthemen

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GESUNDHEIT, PRÄVENTION & WIEDEREINGLIEDERUNG

Präventivgespräch

Präventivgespräch

Ein Präventivgespräch setzt möglichst früh an, wenn gesundheitliche oder behinderungsbedingte Schwierigkeiten den schulischen Alltag oder das Dienst- beziehungsweise Beschäftigungsverhältnis beeinträchtigen können. Gerade bei Einsatz, Stundenplan oder Arbeitsorganisation ist eine frühe Beratung sinnvoll.

Das Präventivgespräch ist in jedem Schuljahr rechtzeitig vor der Erstellung der Einsatzpläne zu führen. In der Praxis empfiehlt sich ein Termin im Mai oder Juni, bevor die Einsatz- bzw. Gliederungsplanung für das folgende Schuljahr abgeschlossen wird.

Dabei unterstütze ich Sie: Beratung vor dem Gespräch · Vorbereitung eigener Anliegen · Entwicklung möglicher Maßnahmen · Begleitung im Rahmen meiner Zuständigkeit · Unterstützung im Kontakt mit Schulleitung und ADD

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein BEM richtet sich an Beamtinnen und Beamte ebenso wie an Tarifbeschäftigte. Es wird angeboten, wenn innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit bestand; die Teilnahme ist freiwillig.

Dabei unterstütze ich Sie: Erläuterung des Ablaufs · Beratung vor einer Teilnahme · Vorbereitung auf das Gespräch · Begleitung auf Wunsch · Einordnung vorgeschlagener Vereinbarungen

Wiedereingliederung

Wiedereingliederung

Nach einer längeren Erkrankung kann eine schrittweise Wiedereingliederung helfen, die Rückkehr in den schulischen Alltag tragfähig zu gestalten. Belastbarkeit, zeitlicher Umfang und Unterrichtseinsatz werden individuell betrachtet.

Dabei unterstütze ich Sie: Orientierung zu nächsten Schritten · Vorbereitung von Gesprächen · Klärung zum schulischen Einsatz · Begleitung bei Abstimmungen

Dienstunfähigkeit / begrenzte Dienstfähigkeit

Dienstunfähigkeit / begrenzte Dienstfähigkeit

Gesundheitliche Belastungen können Fragen zur Dienst- oder Arbeitsfähigkeit und zu weiteren dienstrechtlichen Schritten aufwerfen. Frühzeitige Beratung hilft, Abläufe und Handlungsmöglichkeiten einzuordnen.

Dabei unterstütze ich Sie: Einordnung nächster Schritte · Vorbereitung auf Gespräche oder Untersuchungen · Beratung zur begrenzten Dienstfähigkeit · Begleitung im Kontakt mit Schulleitung und ADD

ZMU- oder Amtsarzttermine

ZMU- oder Amtsarzttermine

Bei Fragen zu einem möglichen ZMU oder Amtsarzttermin unterstütze ich dabei, die Situation zu strukturieren und offene Fragen zu klären. Entscheidungen der zuständigen Stellen können nicht beeinflusst oder Termine begleitet werden.

Dabei unterstütze ich Sie: Einordnung des Verfahrens · Vorbereitung auf Termine · Strukturierung offener Fragen · Unterstützung im Kontakt mit zuständigen Stellen

Stundenermäßigung – Beratung

Stundenermäßigung – Beratung

Schwerbehinderte Lehrkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung ihrer Unterrichtsverpflichtung erhalten. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem Grad der Behinderung und geltenden Bestimmungen.

Dabei unterstütze ich Sie: Orientierung zu Voraussetzungen · Beratung zur Antragstellung · Unterstützung bei Nachweisen · Klärung der Umsetzung im Stundenplan

DIENSTLICHE GESTALTUNG & ARBEITSPLATZ

Versetzungen / Abordnungen

Versetzungen / Abordnungen

Versetzungen oder Abordnungen können besondere Fragen aufwerfen. Gesundheitliche und behinderungsbedingte Belange sowie die konkrete dienstliche Situation können dabei eine Rolle spielen.

Dabei unterstütze ich Sie: Einordnung der Situation · Vorbereitung von Anträgen und Gesprächen · Formulierung behinderungsbedingter Belange · Begleitung im Rahmen meiner Zuständigkeit

Dienstgespräche / Runde Tische

Dienstgespräche / Runde Tische

Nicht jedes Anliegen lässt sich durch einen Antrag lösen. Dienstgespräche oder Runde Tische können helfen, unterschiedliche Sichtweisen zusammenzubringen und tragfähige Lösungen zu suchen.

Dabei unterstütze ich Sie: Sortieren des Anliegens · Vorbereitung auf schwierige Gespräche · Entwicklung realistischer Vorschläge · Begleitung und Nachbereitung

Hilfsmittel – Anträge

Hilfsmittel – Anträge

Geeignete Hilfsmittel können behinderungsbedingte Belastungen im Schulalltag reduzieren und berufliche Teilhabe ermöglichen. Welche Unterstützung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.

Dabei unterstütze ich Sie: Klärung des Bedarfs · Orientierung zu Ansprechpartnern · Vorbereitung von Anträgen und Unterlagen · Unterstützung bei Rückfragen

Inklusionsvereinbarung

Inklusionsvereinbarung

Die Inklusionsvereinbarung bildet für viele Fragen schwerbehinderter und gleichgestellter Lehrkräfte einen wichtigen Rahmen. Sie hilft, relevante Regelungen für die konkrete Situation einzuordnen.

Dabei unterstütze ich Sie: Einordnung relevanter Regelungen · Klärung wichtiger Bestimmungen · Vorbereitung von Gesprächen · Unterstützung bei der praktischen Umsetzung

SCHWERBEHINDERUNG & GLEICHSTELLUNG

Antrag auf Schwerbehinderung

Antrag auf Schwerbehinderung

Bei Fragen zur Feststellung einer Schwerbehinderung unterstütze ich bei der Orientierung und bei der Einordnung möglicher Auswirkungen auf den schulischen Berufsalltag. Entscheidungen trifft die zuständige Stelle.

Dabei unterstütze ich Sie: Orientierung vor einer Antragstellung · Strukturierung offener Fragen · Hinweise zu Unterlagen · Einordnung möglicher dienstlicher Auswirkungen

Antrag auf Gleichstellung

Antrag auf Gleichstellung

Eine Gleichstellung kann in bestimmten beruflichen Situationen für Menschen mit einem Grad der Behinderung unterhalb der Schwerbehinderteneigenschaft bedeutsam sein.

Dabei unterstütze ich Sie: Orientierung vor einer Antragstellung · Informationen zu zuständigen Stellen · Einordnung dienstlicher Auswirkungen · Hinweise zu Nachweisen

BEWERBUNG, EINSTELLUNG & VERBEAMTUNG

Einstellungsverfahren / Funktionsstellen

Einstellungsverfahren / Funktionsstellen

Bei Einstellungsverfahren und Bewerbungen um Funktionsstellen können Fragen zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und zu möglichen Nachteilsausgleichen entstehen.

Dabei unterstütze ich Sie: Beratung vor und während des Bewerbungsverfahrens · Vorbereitung auf Auswahlgespräche · Einordnung möglicher Nachteilsausgleiche

Verbeamtungsverfahren / Begleitung zur Prüfung

Verbeamtungsverfahren / Begleitung zur Prüfung

Im Zusammenhang mit Verbeamtung oder einer anstehenden Prüfung können gesundheitliche oder behinderungsbedingte Fragen eine Rolle spielen. Entscheidungen über Verfahren oder Ausgang werden nicht vorweggenommen.

Dabei unterstütze ich Sie: Einordnung des Verfahrens · Vorbereitung auf Gespräche oder Prüfungen · Beratung zu Nachteilsausgleichen · Unterstützung bei Kommunikation

BEGLEITUNG & ANSPRECHPARTNER

Kontakte zur ADD

Kontakte zur ADD

Bei vielen dienstlichen Fragen ist die ADD zuständig oder beteiligt. Ich unterstütze dabei, das eigene Anliegen zu strukturieren und Gespräche oder Rückfragen vorzubereiten.

Dabei unterstütze ich Sie: Orientierung zu Zuständigkeiten · Vorbereitung der Kontaktaufnahme · Strukturierung von Fragen · Unterstützung im Rahmen meiner Zuständigkeit

Integrationsamt – Kontakt

Integrationsamt – Kontakt

In bestimmten Situationen kann ein Kontakt zum Integrationsamt sinnvoll oder erforderlich sein. Ich unterstütze dabei, die mögliche Zuständigkeit einzuordnen und das Anliegen vorzubereiten.

Dabei unterstütze ich Sie: Orientierung zur möglichen Zuständigkeit · Vorbereitung oder Vermittlung eines Kontakts · Strukturierung des Anliegens

Kontakt Personalrat

Kontakt Personalrat

Bei manchen Anliegen überschneiden sich Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats. Wenn dies hilfreich ist, unterstütze ich bei Einordnung und Kontaktaufnahme.

Dabei unterstütze ich Sie: Einordnung der Zuständigkeiten · Kontaktvermittlung · Vorbereitung gemeinsamer Gespräche · Abstimmung im jeweiligen Aufgabenbereich

IFL – Kontakt

IFL – Kontakt

Je nach Fragestellung kann ein Kontakt zum IFL für die weitere Klärung sinnvoll sein. Ich unterstütze dabei, relevante Fragen vorzubereiten und die Kontaktaufnahme zu strukturieren.

Dabei unterstütze ich Sie: Orientierung · Vorbereitung der Kontaktaufnahme · Strukturierung offener Fragen · Unterstützung bei weiterer Abstimmung

So läuft eine Beratung ab

So läuft eine Beratung ab

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und schildern kurz Ihr Anliegen.

2. Vertrauliches Erstgespräch

Wir klären die Ausgangslage, Ihre Fragen und den möglichen Unterstützungsbedarf.

3. Gemeinsame Vorbereitung

Wir besprechen mögliche Schritte, Unterlagen, Gespräche und individuelle Lösungen.

4. Begleitung bei Bedarf

Auf Wunsch begleite ich Sie im Rahmen meiner Zuständigkeit bei Gesprächen und weiteren Verfahren.

Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Termine finden nach Vereinbarung telefonisch, per Video oder persönlich statt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ist die Beratung vertraulich?

Ja. Die Beratung erfolgt vertraulich. Persönliche Anliegen und Informationen werden im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Schwerbehindertenvertretung behandelt. Welche weiteren Stellen gegebenenfalls einbezogen werden sollen oder müssen, wird im konkreten Fall besprochen.

Ist die Beratung kostenfrei?

Ja. Die Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung ist kostenfrei.

Muss ich bereits schwerbehindert oder gleichgestellt sein, um mich beraten zu lassen?

Nicht jede Frage setzt bereits eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung voraus. Auch wenn Sie zunächst klären möchten, ob ein Antrag relevant sein könnte, können Sie Kontakt aufnehmen.

Berät die Schwerbehindertenvertretung auch Beamtinnen und Beamte?

Ja. Die Beratung richtet sich an schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte an Grundschulen in Rheinland-Pfalz. Dabei werden sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte berücksichtigt, soweit das jeweilige Thema und die Zuständigkeit dies betreffen.

Wann sollte ich mich möglichst an die Schwerbehindertenvertretung wenden?

Möglichst frühzeitig – besonders bevor wichtige dienstliche Entscheidungen getroffen, Einsatz- oder Stundenpläne erstellt oder Gespräche und Verfahren eingeleitet werden.

Kann ich bei einem Gespräch mit der Schulleitung oder der ADD begleitet werden?

Je nach Anlass und Zuständigkeit kann eine Begleitung zu Gesprächen möglich und sinnvoll sein. Im Vorfeld kann gemeinsam geklärt werden, welche Unterstützung sinnvoll ist.

Was ist ein Präventivgespräch und wann findet es statt?

Ein Präventivgespräch soll möglichst frühzeitig dazu beitragen, Schwierigkeiten zu erkennen und geeignete Lösungen zu entwickeln. Arbeitsorganisation, Einsatzplanung oder gesundheitlich bedingte Belastungen können dabei eine Rolle spielen.

Bekomme ich Unterstützung bei der Vorbereitung auf ein Präventivgespräch?

Ja. Vor einem Präventivgespräch können die eigene Situation, wichtige Anliegen und mögliche Lösungsansätze gemeinsam strukturiert werden.

Was ist ein BEM und muss ich daran teilnehmen?

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement wird angeboten, wenn innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Die Teilnahme ist freiwillig.

Was kann ich tun, wenn meine gesundheitliche Situation bei der Stunden- oder Einsatzplanung nicht ausreichend berücksichtigt wird?

Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt auf. Gemeinsam kann geklärt werden, welche behinderungsbedingten Belange und organisatorischen Lösungen in Betracht kommen.

Welche Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs gibt es im schulischen Alltag?

Nachteilsausgleiche richten sich immer nach der individuellen Situation. Denkbar sind beispielsweise Anpassungen bei Arbeitsorganisation, Einsatz- und Stundenplanung, Pausen oder weiteren organisatorischen Rahmenbedingungen.

Kann ich mich bei Fragen zu Schwerbehinderung oder Gleichstellung beraten lassen?

Ja. Bei Fragen zur Feststellung einer Schwerbehinderung oder zu einer möglichen Gleichstellung kann das Verfahren erläutert und gemeinsam geklärt werden, welche Fragen und Unterlagen für die weitere Orientierung wichtig sind. Die Entscheidung über einen Antrag trifft die jeweils zuständige Stelle.

Gibt es Unterstützung bei Bewerbungen, Funktionsstellen oder im Verbeamtungsverfahren?

Ja. Je nach Verfahren können Fragen zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und zu möglichen behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen bestehen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht die gemeinsame Vorbereitung.

Was kann ich tun, wenn Zweifel an meiner Dienstfähigkeit bestehen oder eine Untersuchung ansteht?

In einer solchen Situation ist eine frühzeitige Beratung besonders sinnvoll. Gemeinsam können der bisherige Ablauf, anstehende Termine und offene Fragen strukturiert werden.

Wie nehme ich Kontakt auf und wie läuft das erste Gespräch ab?

Sie können telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen zunächst kurz schildern. Anschließend wird geklärt, welche Fragen bestehen und welche Unterstützung sinnvoll sein kann. Termine können nach Vereinbarung telefonisch, per Video oder persönlich stattfinden.

Kontakt

Viele Fragen lassen sich leichter klären, wenn frühzeitig Kontakt aufgenommen wird. Melden Sie sich gerne, bevor wichtige Gespräche, Einsatzplanungen oder dienstliche Entscheidungen anstehen. Gemeinsam können wir die Situation einordnen und mögliche nächste Schritte besprechen.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Donnerstags kann die telefonische Erreichbarkeit wegen der Teilnahme an Sitzungen des Bezirkspersonalrats zeitweise eingeschränkt sein. Hinterlassen Sie in diesem Fall gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich melde mich schnellstmöglich zurück.

Lehrkräfte im vertrauensvollen Gespräch